Bitte schauen sie sich in Ruhe unsere Tiere aus der Tiervermittlung an.
Grundsätzlich sind alle Hunde und Katzen gechippt, geimpft, entfloht und entwurmt.
Was muss ich zur Vermittlung mitbringen?
alle Familienmitglieder
Zeit zum Kennenlernen
Personalausweis
bei Interesse an einem Hund, eine schriftliche Erlaubnis zur Hundehaltung des Vermieters
Bereitschaft zur 'Selbstauskunft', damit schriftlich dokumentiert ist, wie das Tier bei ihnen gehalten werden soll
Was muss ich beachten, wenn ich mir ein Tier anschaffen will?
Benötigen und bekommen Sie eine Vermietererlaubnis zur Tierhaltung
Können Sie sich die Kosten z.B. Hundesteuer/-versicherung, Futter, Arztkosten, etc. für ein Tier leisten?
Haben Sie genügend Zeit für das Tier?
Haben Sie genügend Platz für das Tier, um es artgerecht unterzubringen?
Was ist in der Urlaubszeit oder im Krankheitsfall?
Haben Sie eine Tierhaarallergie oder andere Krankheiten, die eine Tierhaltung ausschließen? Das gilt auch für Familienmitglieder.
Kosten für die Anschaffung eines Tieres aus unserem Tierheim
Eignung :
Ein ausführliches Vorgespräch mit einem Interessenten, so wie eine Selbstauskunft, sind die Bedingungen, dass wir ein Tier vermitteln.
Wir erfragen Lebens- und Wohnumstände, Tagesablauf, wie viele Stunden das Tier allein bleiben müsste und alle Fakten, die es uns erlauben einzuschätzen, ob Tier und
Mensch zueinander passen würden.
Der Interessent erhält Gelegenheit, sich im Tierheim mit seinem neuen Schützling vertraut zu machen, kann ihn täglich besuchen und sich mit ihm beschäftigen.
Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Interessent mit den Bestimmungen des Übereignungsvertrages einverstanden.
Diese beinhalten zum Beispiel Kastrationspflicht bei Katzen und Katern und Zuchtverbot bei Hunden und kleinen Heimtieren.
Zwei bis drei Monate später überzeugen sich Mitarbeiter des Tierheims persönlich bei Nachkontrollen davon, ob unsere ehemaligen Heimtiere artgerecht gehalten
werden und ob die neuen Besitzer zufrieden sind.
Schutzgebühren :
Wer die Leistungen eines Tierheims in Anspruch nimmt, kann dies nicht kostenlos tun.
Eine Abgabegebühr muss derjenige bezahlen, der sein Tier aus verschiedenen Gründen nicht mehr behalten kann und es zur Weitervermittlung ins Tierheim geben
möchte.
Wer ein Tier aus dem Tierheim mit nach Hause nehmen möchte, zahlt eine Vermittlungsgebühr.
Das ist notwendig, um den Heimaufenthalt unserer Schützlinge zu finanzieren und die Tiere vor Käufern für Versuchslabore zu schützen.
Unterbringung, Verpflegung und die tierärztliche Betreuung. müssen bezahlt werden.
Scheinen diese Beträge im Einzelfall auch manchmal recht hoch, decken sie in den seltensten Fällen die tatsächlichen Kosten.
Einige Tiere leben schon jahrelang bei uns und bekommen hier ihr Gnadenbrot.
Auch ihr Aufenthalt muss mit finanziert werden, ebenso die Instandhaltung des Geländes, Reparaturen an Zwingern und Gebäuden.