Fahren Sie in Urlaub? Oder müssen Sie ins Krankenhaus? Dann kümmern wir uns liebevoll und kompetent um Ihre Tiere. Die Abgabe Ihres Tieres ist nach rechtzeitiger Absprache täglich möglich.
Die Anmeldung sollte (außer in Notfällen) frühzeitig erfolgen.
Kosten für unsere Tierpension:
Hunde pro Kalendertag:
25,00 €
Katzen pro Kalendertag:
12,00 €
Einmalige Reinigungs- und Desinfektionspauschale: 20,00 €
Kleintiere pro Kalendertag:
12,00 €
Einmalige Reinigungs- und Desinfektionspauschale: 20,00 €
Leistungen:
Täglich Frischfutter, Trockenfutter, Heu, tägliche Reinigung, Versorgung durch fachkundige Mitarbeiter.
Voraussetzungen:
ALLGEMEINE PENSIONSBEDINGUNGEN
§ 1
Der Tierschutzverein Neunkirchen/ Saar und Umgebung e.V., genannt Tierschutzverein, bietet für Hunde, Katzen und Kleintiere die vorübergehende Aufnahme und Pflege als Pensionstier an. Der Tiereigentümer verpflichtet sich, bei Übergabe eines Tieres an den Tierschutzverein hinsichtlich des Gesundheitszustandes und der Eigenarten des Tieres wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Dasselbe gilt sinngemäß für den Tierschutzverein bei Rückgabe des Tieres, insbesondere, wenn während der Pensionszeit besondere Vorkommnisse zu verzeichnen waren.
§ 2
Der Tierschutzverein ist berechtigt, bei Erkrankung des Tieres sofort einen Tierarzt zu holen und das Tier auf Kosten des Eigentümers behandeln zu lassen. Dies gilt auch für fehlende oder abgelaufene Schutzimpfungen, notwendige Floh-und Zeckenbehandlungen oder Wurmkuren.
Der Eigentümer hat dem Tierschutzverein auch notwendige Nachbehandlungskosten z.B. für Medikamente und Verbandsmaterial zu erstatten. Sollte die zeitweise Unterbringung des Hundes in Quarantäne erforderlich sein, hat der Tiereigentümer für diese Zeit den erhöhten Tagessatz für Quarantäne zu entrichten.
§ 3
Die Haftung des Tierschutzvereins für Schäden, die das Tier während seines Aufenthalts an Personen oder Sachen verursacht, ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Tierheimpersonals beschränkt. Ansonsten haftet der Tiereigentümer.
§ 4
Der Tierschutzverein gewährt bei Erkrankung, Verenden, Töten auf tierärztliche Anordnung oder bei Beeinträchtigung des Tieres durch andere Umstände keinerlei Entschädigung und bleibt von Ansprüchen auch von dritter Seite geltend gemachten befreit.
§ 5
Der Tiereigentümer ist verpflichtet, das Tierheim spätestens 3 Werktage vor Ablauf der vereinbarten Abholfrist zu benachrichtigen, wenn er das Tier nicht zum vereinbarten Termin abholen kann. Ferner geht das Tier zwei Wochen nach der vereinbarten Abholfrist ersatzlos in das Eigentum des Tierschutzvereins über, sofern der Eigentümer keine neue Abholfrist vereinbart hat oder sich während dieser Zeit nicht mit dem Tierschutzverein in Verbindung
gesetzt hat.
§ 6
Im Tierheim geworfene Tiere gehen ersatzlos in den Eigentum des Tierschutzvereins über. Eine Herausgabe / Eigentumsübertragung gegen Kostenersatz an den Tiereigentümer bleibt vorbehalten.
§ 7
Mit der Einverständniserklärung zum täglichen Ausführen eines vorübergehend in Pflege überlassenen Hundes wird der Tierschutzverein ermächtigt, den Hund des Eigentümers an ehrenamtliche Helfer des Tierschutzvereins Neunkirchen / Saar und Umgebung auszuhändigen, damit diese den Hund spazieren führen.
§ 8
Die Rückgabe des Tieres erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung aller Kosten. Diese sind am Abholtag bar zu bezahlen. Für Kosten, die für ein Tier entstanden sind, das gemäß § 5 in das Eigentum desTierschutzvereins übergegangen ist, haftet bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs der ehemalige Eigentümer. Die Zahlung dieser Beträge ist mit dem Tag des Eigentumsübergangs an den Tierschutzverein fällig.
§ 9
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Sollten sich einzelne Teile des Vertrags als ungültig herausstellen, wird die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Neunkirchen.