BIC: SALADE51NKS
Behördlich als gemeinnützig anerkannt
Liebe Spenderinnen und Spender, bitte beachten Sie folgendes:
Für Spenden bis 300 € reicht als Beleg für das Finanzamt der Überweisungsträger/Zahlungsbeleg als Nachweis aus. Natürlich stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne eine Spendenquittung aus. Bei höheren Spenden erhalten Sie automatisch eine Spendenquittung von uns, wenn Sie uns Ihre Adressdaten zukommen lassen bzw. im Überweisungsvermerk eintragen. Wir bitten Sie um Geduld, wir versuchen Ihnen so zeitnah wie möglich, die gewünschte Quittung zu schicken. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Saarbrücken/Am Stadtgraben, Steuernummer 040/141/26924 vom 09.06.2020, für den letzten Veranlagungszeitraum 2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51,59,60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Saarbrücken/Am Stadtgraben, Steuernummer 040/141/26924, mit Bescheid vom 09.06.2020 nach § 60a AO gesondert festgestellt.
Wir fördern nach unserer Satzung den Tierschutz. Damit dürfen auch Mitgliedsbeiträge sowie Spenden steuerlich geltend gemacht werden.