Das Testament zugunsten des
"Tierschutzverein Neunkirchen Saar und Umgebung e.V."/Tierheim Linxbachhof
„Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr bin?“
Die Auseinandersetzung mit dieser Frage ist eine ganz persönliche Angelegenheit. Gibt es Angehörige, Freunde, denen ich etwas vererben möchte, oder gar einen gemeinnützigen Zweck, der mir am Herzen liegt?
Es ist allein Ihre Entscheidung, wen Sie in Ihrem Testament bedenken. Neben Menschen die Ihnen nahe stehen, kann auch ein gemeinnütziger Verein bedacht werden.
Schenken Sie durch Ihren letzten Willen Tieren eine neue Hoffnung. Sie haben die Möglichkeit, das Tierheim als Erben oder Miterben in ihrem Testament einzusetzen. Wenn Sie das Tierheim als Erben einsetzen, übernehmen wir die Nachlassabwicklung und kümmern uns darum, dass Ihr Wille gemäß Ihren Wünschen umgesetzt wird.
Im Folgenden haben wir die wichtigesten Punkte rund um das Testament zusammengefasst:
In den USA oder in England können Sie sich entscheiden, Hund, Katze oder Pferd als Ihren Erben zu bestimmen. In Deutschland wäre solch eine Verfügung im Testament unwirksam, weil nur natürliche oder juristische Personen (Vereine, Stiftungen etc.) erbberechtigt sind - jedoch keine Tiere. Das Testament muss also die ausdrückliche Auflage enthalten, dass sich der Erbe (natürliche Person) oder ein Verein (juristische Person) um das Tier kümmern muss.
Beispiele für Formulierungen zur Absicherung von Tieren:
"Ich vererbe dem "Tierschutzverein Neunkirchen Saar und Umgebung e.V" mein Vermögen mit der Auflage, dass der Verein für meine Tiere, bis zu ihrem natürlichen Tod, gut sorgt. Im Falle meines Todes sollen die Tiere unverzüglich abgeholt und privat bei Tierfreunden oder im vereinseigenen Tierheim in Niederlinxweiler untergebracht werden. Weiterhin setze ich folgende Vermächtnisse für Privatpersonen aus: ..."
Oder:
"Als Erben setze ich (Name und Adresse einer Privatperson) ein. Meine Tiere vermache ich dem "Tierschutzverein Neunkirchen Saar und Umgebung e.V." in Niederlinxweiler mit der Auflage, sie privat bei Tierfreunden oder im vereinseigenen Tierheim in Niederlinxweiler unterzubringen und sie bis zu ihrem natürlichen Tod gut zu versorgen. Der Verein erhält hierfür die Summe von Euro xxx."
Während ein Erbe mit dem Vermögen auch alle bestehenden Verpflichtungen (Schulden etc.) annimmt, liegt der Fall beim Vermächtnisnehmer anders. Ihn treffen keinerlei Verpflichtungen durch die Zuwendung. Im Gegenteil: Er hat gegenüber dem Erben den gesetztlichen Anspruch auf das ihm zugedachte Vermächtnis. Derartige Vermögensvorteile können Sparguthaben, Schmuck, Möbel, Immobilien, Wertgegenstände oder auch die Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung sein. Wichtig ist die genaue Bezeichnung (welches Sparbuch, Nummer der Lebensbersicherung, Bezeichnung des Aktiendepots usw).
Sie können bestimmen, welche Projekte Sie durch Ihren Nachlass fördern möchten bzw. Ihre Mittel verwendet werden soll. Zum Beispiel: Förderung von Projekten, Jugendtierschutz, Tierarztkosten, Gnadenbrottiere, Kastrationsaktionen etc.
Ihr Vermögen käme ohne Steuerabzug den Tieren zugute. Denn der "Tierschutzverein Neunkirchen Saar und Umgebung e.V." ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und muss daher keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen oder schon den festen Willen haben, den "Tierschutzverein Neunkirchen Saar und Umgebung e.V." mit einem Anteil in Ihrem Testament zu bedenken, so holen Sie sich bitte Rat bei einem Notar oder einer Rechtsberatung. Dort hilft man Ihnen auch gerne bei der Formulierung und beantwortet Ihnen auch weitere wichtigen Fragen.